Montag, 27. April 2020
Notbetreuung in den Kitas mit aktualisierten Formularen ab 27.04.2020
Wir gehen nach wie vor davon aus, dass alle Eltern und Erziehungsberechtigten vorrangig eine eigenorganisierte häusliche Betreuung sicherstellen. Das Angebot der Notbetreuung kann nur für besondere Ausnahmefälle gelten.
Zusammenfassung des Verfahrens zur Ermittlung von Notbedarfen zur Kinderbetreuung:
1. Am Montag, 16.03.2020 ist keine Notbetreuung möglich, es gilt zunächst ein Betretungsverbot für die Einrichtungen. (Info Hotline Gesundheitsministerium).
2. Im Laufe des Montags, 16.03.2020, werden die Bedarfe anhand der telefonischen Meldungen der Erziehungsberechtigten erhoben. Die Notbetreunng soll nach derzeitigem Stand ab Dienstag, 17.03.2020, stattfinden.
3. Das Antragsverfahren soll über ein webbasiertes Verfahren laufen, die Anträge sollen gebündelt an das Kreisjugendamt des Saarpfalzkreises bzw. des Regionalverbands Saarbrücken (nur KiTa Ensheim) gegeben werden (Info Hotline Gesundheitsministerium).
4. Der Antrag (Stand 27.04.2020) steht hier zum Download bereit.
5. Beachten Sie den Personenkreis, für den die Notbetreuung überhaupt ermöglicht werden soll.
6. Maximal 15 Kinder je Einrichtung, davon maximal 5 Kinder in einer Gruppe können betreut werden. Bei Einrichtungen mit weniger als drei Gruppenräumen ist u.E. die Gruppenzahl nach unten anzupassen.
7. Jede Gruppe hat einen eigenen Gruppenraum, es darf keine Durchmischung der Gruppen stattfinden.
8. Die Betreuungszeiten ergeben sich aus der Betriebserlaubnis.
9. Die Regelung der Verpflegung erfolgt in eigener Zuständigkeit.
Mehr Informationen finden Sie in folgenden Downloads: